Liebe Patientinnen und Patienten,

Ihr Arzt darf laut dem aktuellen Bundesmantelvertrag ab sofort in Ausnahmesituationen Ihre Folgerezepte, Folgeverordnungen und Überweisungen per Post zusenden.
Sie können nun telefonisch Ihre Folgeverordnung bei Ihrem Arzt bestellen.
Die Voraussetzung dazu ist, dass Sie bereits bei dem Arzt in Behandlung sind und Sie dem Arzt bekannt sind.
Diese Regelung ist zeitlich befristet bis zum 30. Juni 2020.

Bleiben Sie gesund,
Ihr Praxis – Team